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Datenschutzerklärung

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Die nachstehenden Klauseln sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der MAZSYSTEMS (im Folgenden: MAZSYSTEMS) und des Kunden:

§ 1 Geltungsbereich

(1) MAZSYSTEMS erbringt Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen der Parteien, wenn diese einen der unter § 3 genannten Leistungsinhalte zum Gegenstand haben. Einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung oder nochmaliger Vorlage dieser AGB bedarf es hierzu nicht.

(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung des Rücktritts), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(6) MAZSYSTEMS ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. MAZSYSTEMS wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Kunde hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, dann werden diese Vertragsbestandteil. MAZSYSTEMS wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen (eingefügt). Im Falle des Widerspruchs ist MAZSYSTEMS berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Vertrag / Vertragsleistung

(1) Der Vertrag zwischen MAZSYSTEMS und dem Kunden kommt durch den Auftrag des Kunden und der anschließenden Bestätigung durch MAZSYSTEMS zustande, wobei MAZSYSTEMS die Bestätigung durch eine erste Erfüllungshandlung oder Lastschriftabbuchung oder Rechnungslegung ersetzen kann.

(2) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

(3) MAZSYSTEMS ist zu jeder Zeit berechtigt, von ihr angebotene kostenlose Dienste und Leistungen einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus Rechte auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Kündigung erwachsen.

(4) MAZSYSTEMS berechnet die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zu den Leistungen hinzu.

(5) Gegenstand und Umfang der Leistung von MAZSYSTEMS ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Bestellformular, dem Produktblatt; Rechte auf weitergehende Sonderleistungen bestehen nicht. Soweit der Vertrag mit einem Wiederverkäufer erfolgt oder aber ein für den Wiederverkauf vorgesehenes Produkt verkauft wird, hat die technische Betreuung (Support) gegenüber dem Endkunden oder Subhändler der Kunde zu leisten.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Dauer der erstmaligen Vertragsperiode richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Er verlängert sich stillschweigend um weitere Vertragsperioden von jeweils einem Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei schriftlich zum Ende der erstmaligen oder jeder darauf folgenden Vertragsperiode gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

(2) Bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder eines Jahresabonnements besteht kein Anspruch auf Rückerstattung im Voraus bezahlter Beträge, außer der Kunde hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außer-ordentlich gekündigt.

(3) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MAZSYSTEMS in jedem Fall vor, in dem

(a) der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;

(b) der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf MAZSYSTEMS jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;

(c) der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von MAZSYSTEMS das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch MAZSYSTEMS nicht unverzüglich abstellt;

(d) der Kunde über MAZSYSTEMS so genannte Spam-Mail versendet, die Gebräuche des Internet wiederholt missachtet oder versucht, sich unbefugt Zugang zu Systemen innerhalb des MAZSYSTEMS-Netzes oder des Internets zu verschaffen.

§ 4 Allgemeine Leistungsinhalte

Soweit vertraglich keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, gilt die allgemeine Leistungsbeschreibung der nachstehenden Klauseln als Vertragsinhalt:

(1) Dezidierte Server:

Es erfolgt die Bereitstellung eines physikalischen Servers oder Festplattenplatzes auf dem Server, der mit den technischen Standards komplett von MAZSYSTEMS vorinstalliert ist und im MAZSYSTEMS-Rechenzentrum an das Internet angeschlossen wird. MAZSYSTEMS verschafft dem Kunden die Möglichkeit, den von seinem Server verursachten Traffic (Transfervolumen) zu kontrollieren. Der Kunde bekommt Zugriff auf die für ihn relevante Software des Servers und ist im Rahmen dieses Zugriffs allein für die Funktion, Funktionsfähigkeit und Konfiguration verantwortlich.

(2) Server Housing:

Es werden Höheneinheiten in einem 19″ Server-Cabinet bereitgestellt. Der Server wird insgesamt vom Kunden konfiguriert und bereitgestellt. Das betrifft Hardware und Software. Der Anschluss des Servers an das Internet erfolgt über einen gemanagten Switch.

(3) Webhosting:

Es wird ein definierter Festplattenspeicherplatz auf von MAZSYSTEMS im Internet betriebenen Servern bereitgestellt.

(4) Internet-Domains:

Es wird im Auftrag des Kunden die Registrierung von Domainnamen im Internet bei den dafür zuständigen Vergabestellen durchgeführt und es werden die Domainnamen gepflegt. Hierbei wird MAZSYSTEMS lediglich als Vermittler tätig und hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Ein Anspruch des Kunden auf Zuweisung eines bestimmten Benutzer- oder Domainnamens besteht nicht. MAZSYSTEMS übernimmt keine Haftung dafür, dass der Vertragsgegenstand den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden entspricht oder aber eine Domain, die zur Anmeldung gelangt, auch tatsächlich verfügbar und frei von Rechten Dritten ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Domains als „de“-Domains angemeldet.

(5) Online-Producing:

Es werden Internetpräsenzen oder Teile davon konzeptioniert und / oder erstellt. Für den textlichen Inhalt seiner Internetpräsenz ist der Kunde verantwortlich. MAZSYSTEMS prüft nicht die rechtliche Zulässigkeit und nicht die Freiheit von Rechten Dritter. Nach der Unterzeichnung des Projektplans auftretende Änderungswünsche des Kunden sind entgeltpflichtig, und zwar nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen von MAZSYSTEMS.

(6) Content-Providing:

Es werden Inhalte (z. B. Bilder, Filme, Texte, HTML-Dokumente etc.) für die Einbindung innerhalb der Internetpräsenzen bereitgestellt. MAZSYSTEMS garantiert dem Kunden, dass die Inhalte von Rechten Dritter nicht beeinträchtigt werden, aber nicht die Verwendbarkeit für Jugendliche. Soweit Inhalte den Jugendschutzvorschriften unterfallen und der Kunde die Inhalte verwendet, ist er verantwortlich für den Schutz der Präsentation vor dem Zugriff Jugendlicher. Die Inhalte stellt MAZSYSTEMS dem Kunden ausschließlich zur Einbindung in eine vertraglich zu benennende Internetpräsenz zur Verfügung. Eine Nutzung für andere Internetpräsenzen oder außerhalb der Webpräsenz ist nicht gestattet. Kündigt der Kunde den Vertrag mit MAZSYSTEMS, erlischt auch die Berechtigung zur Nutzung der verfügbar gemachten Inhalte.

(7) Service-Management:

Es werden internetbasierte Dienstleistungen bereitgestellt oder vermittelt.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Bei der Anmeldung hat der Kunde seine Kenndaten (Name, Anschrift, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß mitzuteilen. Änderungen sind MAZSYSTEMS unverzüglich zu melden. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, wird für die Anmeldung unter falschem Namen und die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung oder Rechnungsanschrift eine Vertragsstrafe von 2.500,00 € – die durch gerichtliche Entscheidung herabgesetzt werden kann – zu Lasten des Kunden vereinbart.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich, MAZSYSTEMS unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Passwörter oder Login-Kennungen bekannt sind.

(3) Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Kunde für einen eventuellen Mißbrauch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er MAZSYSTEMS zur Sperrung aufgefordert hat.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzung mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Der Kunde ist für den Inhalt der auf dem Server gespeicherten Daten verantwortlich. Diese sind für MAZSYSTEMS fremde Inhalte im Sinne von § 8 bis § 10 Telemediengesetz.

(5) Der Kunde trägt die Verantwortung für sein über MAZSYSTEMS veröffentlichtes und versendetes Material. Der Kunde ist verpflichtet, hiervon Sicherungskopien anzufertigen. Für Schäden gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet MAZSYSTEMS nicht.

(6) Der Kunde hat sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inklusive aller Programme, Datenbanken, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Kunden beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

(7) Der Kunde verpflichtet sich MAZSYSTEMS über Störungen, Mängel und Schäden am System unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde hat MAZSYSTEMS jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Kunde zu vertreten hat.

(8) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung kann MAZSYSTEMS die Zahlung eines pauschalierten Schadenersatzes in Höhe von 5.000,- € verlangen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass MAZSYSTEMS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, kann MAZSYSTEMS anstatt des pauschalierten Schadensersatzes die Bezahlung einer vom tatsächlichen Schaden unabhängigen Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,- € verlangen. Außerdem berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen MAZSYSTEMS zur außerordentlichen Kündigung.

(9) Verstößt der Kunde gegen die in Ziff. 8 genannten Pflichten, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des MAZSYSTEMS entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von MAZSYSTEMS von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, MAZSYSTEMS von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von MAZSYSTEMS, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 6 Vorübergehende Sperrung

(1) MAZSYSTEMS ist berechtigt, die Anbindung der Website zum Internet sofort und ohne Ankündigung vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung der Website),

(a) falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website im Sinne von § 5 Ziff. 8 vorliegt,

(b) falls MAZSYSTEMS aufgrund von bestimmten Tatsachen zur Erklärung einer außerordentlichen Kündigung berechtigt wäre,

(c) aufgrund einer Abmahnung eines vermeintlich Verletzten oder

(d) aufgrund von Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.

(2) Wenn MAZSYSTEMS aus den genannten Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch zur Leistung gegenüber MAZSYSTEMS verpflichtet.

(3) Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit dazulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

(4) Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber MAZSYSTEMS die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Drittnutzung

(1) Dritte dürfen weder direkt noch indirekt die Dienste von MAZSYSTEMS anstelle des Kunden nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch MAZSYSTEMS gestattet oder der Dritte ist im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigt oder Angehöriger einer dauerhaften häuslichen Lebensgemeinschaft des Kunden. Für die Nutzung durch Dritte haftet der Kunde, soweit er dies zu vertreten hat. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht nicht.

(2) Bei mißbräuchlicher Nutzung durch Dritte ist MAZSYSTEMS berechtigt, Unterlassung zu verlangen oder den Zugang des Kunden zu schließen.

§ 8 Verfügbarkeit des Servers

(1) MAZSYSTEMS unterhält für den Internetzugang und die Internetpräsenzen ein ständig überwachtes Server-System. Dieses ist durchgehend 24 Stunden, sieben Tage die Woche einsatzfähig mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten durch Wartung und Software-Updates sowie Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MAZSYSTEMS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist. Sofern für MAZSYSTEMS absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software-Updates länger als drei Stunden dauern, wird dem Kunden dies mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten per E-Mail mitgeteilt. Der Ausfall von bis zu 18 Stunden Nutzungszeit pro Kalendermonat für Wartungsarbeiten ist im Preis mitkalkuliert. Insoweit bestehen keine Ersatz- oder Erstattungsansprüche des Kunden.

(2) Bei einem Systemausfall, der weder auf vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten von MAZSYSTEMS und den dortigen Mitarbeitern beruht, bestehen keine Ansprüche des Kunden auf Rücktritt, Minderung, Kündigung oder Schadensersatz.

§ 9 Haftungsausschluss

(1) Bei der Überlassung von Speicherplatz auf dem Webserver schließt MAZSYSTEMS jegliche verschuldensabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.

(2) Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von MAZSYSTEMS oder Dritten, für die MAZSYSTEMS haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für MAZSYSTEMS möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. MAZSYSTEMS haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Datenleitungen zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

(3) MAZSYSTEMS haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls sie eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von MAZSYSTEMS.

(4) Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von MAZSYSTEMS auf solche typischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbaren waren.

(5) Sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung darüber hinaus – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf die Summe der vertraglichen Entgelte beschränkt, die der Kunde in den letzten zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an MAZSYSTEMS gezahlt hat.

§ 10 Rechteeinräumung

(1) Die Inhalte der Website des Kunden sind für ihn nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte“).

(2) Der Kunde gewährt MAZSYSTEMS das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.

(3) Der Kunde gewährt MAZSYSTEMS das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das von MAZSYSTEMS unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und einer Zeit, die sich jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server von MAZSYSTEMS speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr MAZSYSTEMS zugerechnet.

§ 11 Zahlung und Vergütung

(1) Die Rechnungen von MAZSYSTEMS werden für einen bestimmten Abrechnungszeitraum gestellt und sind jeweils innerhalb von 2 Wochen zur Zahlung fällig. In Anspruch genommene Leistungen, die keinen vollen Abrechnungszeitraum erfassen, werden nach Kalendertagen abgerechnet.

(2) Bei Zahlungsverzug ist MAZSYSTEMS dazu berechtigt, für jede unberechtigte Rücklastschrift ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 10,- erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt der Zinssatz lediglich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche von MAZSYSTEMS ist nicht ausgeschlossen.

(4) Einwendungen gegen die Ermittlung und Abrechnung der Vergütung sind binnen Monatsfrist schriftlich bei MAZSYSTEMS zu erheben. Danach gilt die Abrechnung in allen Teilen als genehmigt und MAZSYSTEMS ist zur Löschung der Daten nach Ablauf eines weiteren Monats berechtigt.

(5) Aufrechnung und Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden gegen Forderungen von MAZSYSTEMS nur gestattet, wenn die Forderung des Kunden von MAZSYSTEMS nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

(6) MAZSYSTEMS ist berechtigt, die Vergütung für die von ihr angebotenen Leistungen erstmalig 6 Monate nach Abschluss des Vertrages zu erhöhen. Die Erhöhung ist an die MAZSYSTEMS aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung entstehende Kostensteigerung anzupassen.

Sie wird einen Monat nach ihrer Mitteilung wirksam. Der Kunde kann für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen. MAZSYSTEMS weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Zum Zeitpunkt der Bestellung dem Kunden bekannte Änderungen von Entgelten sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden.

§ 12 Datenschutzklausel

MAZSYSTEMS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ihrer Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.

§ 13 Hohes Datenaufkommen

Für Websites oder FTP-Sites, über die der Kunde erotisches oder anderes Material mit einem hohen Übertragungsverkehr über MAZSYSTEMS im Internet zur Verfügung stellt, gelten spezielle Tarife. Das Datentransferaufkommen solcher Sites wird gesondert abgerechnet.

§ 14 Domains

(1) MAZSYSTEMS haftet nicht für die Inhalte der Domains und für deren Freiheit von Rechten Dritter. Das gilt auch für Subdomains.

(2) Wenn ein Dritter die Löschung bzw. die Aufgabe einer (Sub-) Domain verlangt, weil sie dessen oder Rechte Anderer verletzt, ist MAZSYSTEMS von dem Kunden sofort zu benachrichtigen. MAZSYSTEMS ist zur Aufgabe der (Sub-) Domains berechtigt, wenn der Dritte dies von MAZSYSTEMS verlangt und der Kunde keine Prozesskostensicherheit für zwei gerichtliche Instanzen stellt.

(3) Der Kunde stellt MAZSYSTEMS von Ansprüchen Dritter aus unzulässiger oder rechtswidriger Verwendung einer (Sub-) Domain frei.

(4) Soweit die Domain-Vergabestellen die Kosten für die Registrierung oder andere Leistungen erhöhen, ist MAZSYSTEMS zur Anpassung der dem Kunden berechneten Entgelte ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung der Vergabestellen berechtigt.

(5) Während der Laufzeit des Vertrages betreut MAZSYSTEMS die Domainnamen des Kunden auf der Grundlage der Vorgaben der Vergabestellen. Änderungen der Vorgaben werden automatisch Gegenstand der Leistung von MAZSYSTEMS und gelten als mit dem Kunden vereinbart.

(6) Der Kunde wird bei der Vergabestelle als Nutzungsberechtigter („admin-c“) der Domain eingetragen. Der Kunde stimmt zu, dass sein Name, Anschrift und Telefonnummer bei der Vergabestelle gespeichert werden und bei Anfrage öffentlich einsehbar sind (Vorgabe der Denic eG und anderer Vergabestellen).

Bei Vertragsbeendigung kann MAZSYSTEMS die dem Kunden zugeordneten Domainnamen löschen, auch wenn der Kunde einen abweichenden Nutzungsberechtigten benennt. Bei Weiternutzung der Domain durch den Kunden wird MAZSYSTEMS zum Vertragsende die Feigabeerklärung erteilen, sofern der Kunde die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt hat.

(7) Der Kunde wirkt bei der Registrierung, Änderung und Ummeldung einer Domain mit, soweit erforderlich.

§ 15 Widerrufsrecht des Verbrauchers

(1) Ist der Kunde Verbraucher und hat er mit MAZSYSTEMS einen Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per Telefon, E-Mail oder Fax, oder über die Internetseite von MAZSYSTEMS geschlossen, so ist er berechtigt, seine auf Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen binnen 2 Wochen zu widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware, wenn zu diesem Zeitpunkt dem Verbraucher auch bereits in Textform diese Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Der Widerruf erfolgt durch Rücksendung der Ware an MAZSYSTEMS, Rheinstr. 40-42, 64283 Darmstadt oder durch Erklärung in Textform an den Anbieter. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

(2) Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

(3) Paketversandfähige Waren sind auf unsere Kosten und Gefahr an MAZSYSTEMS, Rheinstr. 40-42, 64283 Darmstadt zurückzusenden. Abweichend hiervon trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn der Bruttokaufpreis der zurückzusendenden Sache 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Waren werden beim Kunden abgeholt.

(4) Im Fall des wirksamen Widerrufs erstattet MAZSYSTEMS einen bereits entrichteten Kaufpreis an den Kunden zurück. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgeben, so hat er insoweit Wertersatz zu leisten, auch wenn die Verschlechterung auf bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme beruht. Die Wertminderung kann dem Gesamtkaufpreis entsprechen. Eine Wertminderung kann der Kunde insbesondere dadurch vermeiden, dass er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen MAZSYSTEMS und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und MAZSYSTEMS der Sitz von MAZSYSTEMS.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich.